FÜR PERSONEN
Sind Sie Opfer einer Straftat wie z. B. Rechtsbeugung, Diskriminierung, Fälschung, Korruption, Verleumdung, Foltern, Verletzung, Manipulationen, Erpressung oder Zersetzungs- und Verfolgungsmaßnahmen?
Können Sie die Anwaltskosten und die Gerichtskosten nicht leisten?
KEINE SORGE. WIR SIND FÜR SIE DA. VORAB: SIE MÜSSEN KEINE KOSTEN ÜBERNEHMEN. DER PROZESS KANN VON INVESTOREN FINANZIERT WERDEN.
UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE:
BSH JG unterstützt Sie beratend bei:
- den fehlerfreien Ermittlungen und Entscheidungen,
- der akribischen Beweissicherung,
- der Auswahl des optimalen Prozessfinanzierungsmodells und des Anwalt-Teams.
Die Leistungen der BSH JG sind als eine nachhaltige Ergänzung mit Hebeleffekt für die Leistungen der Anwält:innen zu betrachten. Mehr dazu finden Sie hier.
Bei Fragen zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren: